Was ist eine BAfA-Förderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert die Energieberatung in Wohngebäuden durch einen zertifizierten Energieberater. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Energieberater wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan entworfen. Eine solche Vor-Ort-Beratung bietet sich vor allem dann, wenn ein Energieausweis erstellt werden soll oder eine Sanierung mit KfW-Förderung geplant ist.
Fördermitel für die Energieberatung
Die Beantragung des Zuschusses beim BAfA erfolgt durch den Energieberater. Er stellt den Förderantrag online vor Beginn der Beratung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ebenfalls an den Energieberater. Der Zuschuss deckt einen Teil der förderfähigen Beratungskosten ab, wobei die Höhe abhängig von der Gebäudeart ist.
Voraussetzungen für die BAfA-Förderung
Damit Hausbesitzer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAfA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
- Der Bauantrag für das Haus muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein
- Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
- Der Energieberater muss für die Förderung der Vor-Ort-Beratung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.
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